Neben den üblichen Ruhezeiten gibt es viele Punkte, die bei neuen oder umgebauten Sportanlagen berücksichtigt werden. Besonders, wenn in der näheren Umgebung Wohn- und Gewerbeflächen genutzt werden.
Die Beeinträchtigung dieser Flächen gilt es nicht nur durch modernste Maßnahmen zu schützen, sondern auch entstehenden Verkehrslärm zu Berücksichtigen. Eine ganzheitliche Lösung schütz Anwohner, Umwelt und trägt auch zu gut geregelten und erfolgreichen Sportveranstaltungen bei.
18. BImSchG – Sportanlagenlärmschutzverordnung